Krebs-Früherkennung

Als gesetzlich Krankenversicherte haben Sie gemäß den „Krebsfrüherkennungsrichtlinien” Anspruch auf die nachfolgend aufgeführten und von Ihrer Krankenkasse zu erstattenden Vorsorgeleistungen:

  • vom Beginn des 20. Lebensjahres an die Spiegeleinstellung des Muttermundes, die Entnahme und Fixierung von Untersuchungsmaterial (sog. Zytotest) von der Muttermundoberfläche und aus dem Muttermundskanal, sowie die bimanuelle gynäkologische Untersuchung
  • zusätzlich vom Beginn des 30. Lebensjahres an erfolgt die Abtastung der Brustdrüsen und der regionären Lymphknoten
  • vom Beginn des 50. Lebensjahres an gehört noch die digitale Untersuchung des Enddarmes sowie ein Schnelltest auf verstecktes Blut im Stuhl dazu

Ein Frühstadium von Eierstockkrebs oder Gebärmutterhöhlenkrebs ist nicht tastbar. Durch die vaginale Ultraschalluntersuchung können oftmals Veränderungen in diesen Organen schon frühzeitig sichtbar gemacht werden.

Darüber hinaus empfiehlt es sich vor dem 45. Lebensjahr einen Schnelltest auf verstecktes Blut im Stuhl und/oder eine Testung auf HPV (siehe separate Beschreibung) durchführen zulassen.

Dieses Plus an Leistung optimiert Ihre Vorsorge. Bitte entscheiden Sie, ob und welche ausschließlich privat zu erstattenden sinnvollen Zusatz-Screening-Untersuchungen bzw. vorbeugenden Untersuchungs- bzw. Behandlungsmaßnahmen Sie in Anspruch nehmen möchten.