Mutterschaft-Vorsorge-Richtlinien
Nachdem wir bei Ihnen eine Schwangerschaft festgestellt haben, erfolgen nun eine Reihe von Untersuchungen.
Frauenärztliche Untersuchung
Diese wird zunächst in ca. 4-wöchigem Abstand und später, angepasst an den Schwangerschaftsverlauf, in kürzeren Intervallen durchgeführt. Bei der Erstuntersuchung erfolgt neben einer ausführlichen Anamnese die Untersuchung von Scheide und Gebärmutter. Hierbei wird ein Abstrich aus dem Gebärmutterhals entnommen und auf Chlamydien (eine spezielle Art von Bakterien) untersucht, da eine Chlamydieninfektion den Verlauf Ihrer Schwangerschaft ungünstig beeinflussen kann.
Die folgenden Untersuchungen werden auch bei den weiteren Vorsorgeterminen durchgeführt:
- Blutdruckmessung
- Urinuntersuchung
- Gewichtskontrolle
- Hämoglobinbestimmung Eisenwert, abhängig vom letzten Befund
Blutuntersuchungen
Zu Beginn erfolgt die Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors sowie die Durchführung eines Antikörpersuchtestes, um gegebenenfalls eine Blutgruppen-Unverträglichkeit zwischen Ihnen und Ihrem Kind frühzeitig festzustellen. Dieser Antikörpersuchtest wird zwischen der 24. und 28. SSW wiederholt.
Falls bei Ihnen das Blutgruppenmerkmal „Rhesus negativ” festgestellt wurde, erhalten Sie zwischen der 28 und 30. SSW eine Spritze, um einer möglichen Unverträglichkeit vorzubeugen. Gesetzlich vorgeschrieben sind ferner ein Suchtest auf Geschlechtskrankheiten und eine Rötelnantikörperbestimmung. Diese ist wichtig, da eine Infektion mit dem Rötelnvirus in der Schwangerschaft zu Missbildungen bei Ihrem Kind führen kann.
Wir empfehlen Ihnen zusätzlich auch eine Untersuchung auf HIV (AIDS Virus) durchführen zu lassen. Nach der 32. SSW wird nochmals eine Blutentnahme durchgeführt, die eine mögliche bestehende Infektion mit dem Hepatitis B Virus aufdecken soll. Eine solche Infektion könnte unter der Geburt zu einer Ansteckung Ihres Kindes führen.
Laboruntersuchungen
Routinemäßig führen wir Blutzucker-Tests durch (OGTT), um Diabetes und Diabetesvorstufen rechtzeitig zu entdecken. Ab der 35. SSW empfehlen wir eine Untersuchung auf B-Streptokokken (GBS-Test), um frühe kindliche Infektionen rechtzeitig und gezielt behandeln zu können. (Dieser Streptokokkentest ist noch keine Kassenleistung und muss vorläufig noch privat bezahlt werden.)
Ultraschall-Untersuchungen
Dreimal während der Schwangerschaft ist eine Beurteilung der kindlichen Entwicklung per Ultraschall vorgesehen (sog. Screening).
- 1. Screening: 9.-12. SSW
- 2. Screening: 19.-22. SSW
- 3. Screening: 29.-32. SSW
Mit Hilfe dieser Ultraschalluntersuchungen können in vielen Fällen eventuelle schwere Entwicklungsstörungen des Kindes frühzeitig bemerkt werden, um gegebenenfalls eine entsprechende Diagnostik oder Therapie einleiten zu können. Hierbei sehen auch die Mutterschaftsrichtlinien weitere medizinisch begründete Untersuchungen vor.
Auf Wunsch führen wir auch zusätzliche Untersuchungen durch.